Hier findest Du unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Einbeziehung der AGB
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen, Lieferungen und Leistungen von Zapf-Stelle GbR (Vermieter).
Diese AGB sind ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
2. Schriftformklausel/Unwirksamkeit
Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen des (Miet-)Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung von Schriftstücken per Email genügt dem Erfordernis der Schriftform. Im Zweifelsfall hat der Absender den Zugang beim Empfänger zu beweisen.
3. Zustandekommen des Vertrages
Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes an den Auftraggeber (Mieter). Änderungen und Abänderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Vermieters. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, werden diese nur nach zusätzlicher Auftragsbestätigung ausgeführt. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten.
4. Stornierung, Kündigung und Rücktritt
(1) Eine Stornierung/Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Der Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtert haben, z.B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird,
(b) zu befürchten ist, dass der Mieter die Mietsache vertragswidrig benutzt z.B. unerlaubt bauliche Veränderungen an dem Mietobjekt vornimmt oder vorzunehmen beabsichtigt, oder die Mietsache in das außereuropäische Ausland zu verbringen beabsichtigt,
(3) Im Falle der Stornierung/Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Schadensersatz fordern. Dieser beläuft sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigt sich wie folgt:
ab 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamtpreises
ab 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises
ab 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Gesamtpreises
ab 2 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises
Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge.
(4) Für den Fall, dass der Vermieter aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert ist, ist der Mieter zum Rücktritt berechtigt.
5. Verlust oder Schäden an der Mietsache
Die Mietgeräte sind nicht versichert. Eine Haftpflichtversicherung für Mietgegenständen oder eine separate Versicherung seitens des Mieters wird empfohlen. Bei Verlust oder Zerstörung der Mietgeräte oder des Zubehörs haftet der Mieter mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes. Bei Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, trägt dieser die vollen Wiederinstandsetzungskosten. Die entstandenen Kosten werden von der Kaution abgezogen und ggf. in Rechnung gestellt.
Entstandene Schäden sind bei Rückgabe unaufgefordert dem Vermieter zu melden.
Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an den Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe.
6. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an ausgewiesene Personen von Zapf-Stelle.
Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so wird jeder weitere Tag zum vollen Kostensatz berechnet. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.
7. Sonstiges
Bei Freiluftveranstaltungen (”Open Air”-Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet gegen Witterungseinflüsse ausreichend geschützt werden. Das Equipment ist grundsätzlich nicht wasserfest und muss spritzwassergeschützt aufgestellt werden.
Eine Weitervermietung ist nicht gestattet.
Alle vom Vermieter angebotenen Mietartikel sind gebraucht und nicht neuwertig. Somit weisen die Mietartikel normale Gebrauchsspuren auf, welche die Funktion der Mietartikel in keiner Weise beeinträchtigen. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Gebrauchsspuren kein Grund für eine Reklamation des Auftrags und/oder eine Reduzierung des Rechnungsbetrages darstellen.
Informationen zu Technik, Ablauf und geforderten Prozessen sind der Rubrik Wissenswertes zu entnehmen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.